Rechtsformen und Steuern

Um eines kommst du auch als selbstständiger Gastronom nicht herum: Steuern zahlen. Schon bei der Erstellung des Businessplanes stolpert man als angehender Gastronom über das Thema Steuern. Denn im Businessplan wird festgelegt, welche Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Je nach Rechtsform werden Unternehmen unterschiedlich besteuert.

Welche Rechtsform ist die Richtige für die Gründung meines Gastro-Unternehmens?

Es gibt einige Rechtformen, die für Existenzgründer in der Gastronomie in Frage kommen. Es gibt aber keine universelle Empfehlung, welche Rechtsform die Beste ist, da sich das von Betrieb zu Betrieb unterscheidet. Jede Rechtsform hat Vor- und Nachteile.

Einzelunternehmen

Der wohl größte Vorteil eines Einzelunternehmens ist die einfache und unkomplizierte Gründung. Es muss kein Mindestkapital nachgewiesen werden und alle Gewinne kommen alleine dem Unternehmer zu. Allerdings trägt man als Einzelunternehmer auch das volle Risiko und ist unbegrenzt persönlich haftbar. Auch für die Finanzierung ist man voll verantwortlich.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Auch eine GbR ist recht einfach und unkompliziert zu gründen. Die Verträge können flexibel gestaltet werden und es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, wie der Gesellschaftszweck gestaltet werden kann. Aber auch bei der GbR tragen alle Gesellschafter das volle Risiko und sind voll haftbar. Außerdem sind alle Handlungen nur gemeinschaftlich durchführbar.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Bei der OHG können die Gesellschafter den Gesellschaftsvertrag sehr frei und nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Da alle Gesellschafter persönlich haften, wird einer OHG in der Regel eine hohe Kreditwürdigkeit zugesprochen. Bei der OHG gibt es außerdem steuerliche Besonderheiten: Die Gesellschaft muss keine Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Vermögenssteuer zahlen. Steuerpflichtig sind nämlich die Gesellschafter selbst. Allerdings sind die Gesellschafter auf Grund der hohen gemeinsamen Verantwortung stark aufeinander angewiesen und müssen sich sehr gut verstehen. Stirbt einer der Gesellschafter, wird die OHG aufgelöst.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Der größte Vorteil bei der GmbH ist die bereits im Namen enthaltene beschränkte Haftung. Normalerweise haftet eine GmbH nur mit dem Gesellschaftsvermögen, privat haften die Gesellschafter normalerweise nicht. Ein weiterer Vorteil ist, dass dritte Vertrauenspersonen einfach die Geschäftsführung oder Vertretung übernehmen können. Allerdings ist das eine GmbH sehr kostenintensiv und aufwändig in der Gründung. Außerdem werden mindestens 25.000 Euro Stammkapital benötigt. Wegen der eingeschränkten Haftung ist eine GmbH auch nur eingeschränkt kreditwürdig.

Unternehmensgesellschaft (UG haftungsbeschränkt)

Die UG (haftungsbeschränkt) ist salopp gesagt die einfachere und gründerfreundlichere Version der GmbH. Bei der Gründung reicht ein Stammkapital von einem Euro und die Eintragung ins Handelsregister dauert nur einige Tage. Wenn der Existenzgründer in der Erfüllung seiner Pflichten sorgfältig war, haftet er nicht privat für das Unternehmen. Im Gegenzug muss eine UG (haftungsbeschränkt) allerdings die volle Körperschafts- und Gewerbesteuer zahlen. Außerdem muss die Gesellschaft eine gesetzliche Rücklage schaffen, die ein Viertel des Jahresüberschusses beträgt.

Egal, für welche Rechtsform du dich entschieden hast: Steuern müssen immer gezahlt werden. Damit du genau weißt, welche Steuern du in welcher Höhe zahlen musst, solltest du bereits zu Beginn der Gründungsphase einen Steuerberater zu Rate ziehen. Dieser kann dir bei der Auswahl der Rechtsform behilflich sein und kann dir genau sagen, welche Abgaben auf dich zukommen. Auch wenn ein Steuerberater erst einmal zusätzliche Ausgaben bedeutet, sollte hier auf keinen Fall gespart werden, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Dokumentation ist wichtig

Als selbstständiger Gastronom hast du besonders zu Beginn jede Menge Ausgaben. Davon kannst du allerdings einen Großteil von der Steuer absetzen, besonders, was die Ausstattung betrifft.  Auch die Kosten für Berufskleidung und Marketingmaßnahmen können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Damit das klappt, müssen alle Ausgaben sehr sorgfältig dokumentiert werden.

Nicht vergessen: Die Umsatzsteuer

Ein häufiger Fehler unter Gastronomen ist es, die Umsatzsteuer zu vergessen. Diese muss monatlich gezahlt werden und sollte deshalb in der Kalkulation der Preise mit einberechnet werden!

Bildquelle Titelbild: © The New York Public Library, kAJLRQwt5yY, Unsplash

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