Fördermittel für die Gastronomie

Neugründer haben Vieles! Allem voran Ideen, Hunger, Leidenschaft. Wovon sie aber in aller Regel am wenigsten besitzen, ist der „Schmierstoff“, der letztendlich jedes Business am Laufen hält: Geld.  Hier müssen Gastro Neugründer bei ihrer Unternehmensgründung aber nicht nur auf herkömmliche Kredite von der Bank zurückgreifen, sondern haben auch die Möglichkeit, Fördermittel zu beziehen. 

1. Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter

Ein gewisser Teil aller Gastronomie-Gründungen entspringt nicht nur einem reinen Selbstständigkeitswunsch. Im Gegenteil, so manches, heute höchst erfolgreiche Haus wurde aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet. Auf wen dieser Status zutrifft, der hat, ganz unabhängig davon, ob er Arbeitslosengeld I oder II bezieht, die Chance darauf, von seinem „Dienstherrn“ Fördermittel zu beziehen:

  • Die Bundesagentur für Arbeit bietet für ALG-I-Empfänger, die noch mindestens 150 Rest-Tage Bezugsdauer haben und einen Businessplan vorlegen können, die Option, einen Gründungszuschuss zu beantragen. Dieser beträgt zusätzliche 300 Euro monatlich zum regulären ALG-I für sechs Monate, danach können für weitere neun Monate diese 300 Euro als Absicherung weitergezahlt werden. 
  • Das Jobcenter als Schirmherr von ALG-II-Empfängern bietet die Möglichkeit, sich zweierlei Zuschüsse zu sichern: 1) das Einstiegsgeld. Hierbei handelt es sich um eine auf maximal 24 Monate ausgedehnte Zahlung von Leistungen, die mindestens 50% des bisherigen ALG-II-Bezugs entsprechen. 2) der Investitionszuschuss, eine Einmalzahlung von bis zu 5000 Euro für die Anschaffung der zur Gründung notwendigen Hardware.

Ferner gehört in beiden Fällen die Möglichkeit dazu, sich immaterielle Zuschüsse in Form von diversen Fortbildungskursen zu sichern.

2. KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau gehört zu den größten Förderern der Republik. Angehende Gastronomen können sich auf den sogenannten ERP-Gründerkredit StartGeld stützen. Dabei handelt es sich um einen Kredit von maximal 100.000 Euro zu einem Effektivzins von derzeit 1,87% p.a. Hinter dem Kredit stecken Sicherheiten der EU im Rahmen des COSME-Programms, weshalb Gastro-Gründer kein Eigenkapital vorweisen müssen. Wer indes mindestens zehn Prozent Eigenkapitaldeckung bereitstellen kann, hat mitunter Anspruch auf das Programm ERP-Kapital. Ebenfalls ein Kredit, jedoch zu aktuell 0,4% Zinsen. Dabei handelt es sich um eine Teilfinanzierung von bis zu 50% / 500.000 Euro des finanziellen Gründungsbedarfs. 

Interessant für Häuser, die bereits mindestens fünf Jahre bestehen, ist zudem der KfW-Unternehmerkredit: Er bietet die Option, bis zu 25 Millionen Euro zu derzeit 1% Zinsen zu leihen – und das auf Wunsch mit 50-prozentiger Haftungsfreistellung.

3. Länderförderung

Nicht nur Gründer, sondern auch bestehende Betriebe können mitunter auf spezielle Förderungsprogramme ihres Bundeslandes für den Gastronomie-Sektor zurückgreifen. Allgemeingültige Programme gibt es hier zwar nicht, aber ein Beispiel aus Bayern soll zeigen, was möglich ist: Im Freistaat gibt es das Programm Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit. Antragsberechtigt sind hier ausschließlich kleine Hotels und Gaststätten: Sie können einen Investitionszuschuss in Höhe von maximal 20% der Kosten beantragen. Die Mindestgrenze muss dabei 30.000 Euro betragen. Bei dieser Form von Förderung geht es vornehmlich um die Bezuschussung von Maßnahmen, welches das Haus attraktiver für Gäste machen, beispielsweise Sanierungen.

Unser Tipp: Informiert euch in der   Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums darüber, welche Fördermittel für euch in Frage kommen! Dort sind alle Förderprogramme nach Bundesland aufgelistet.
„Unser Tipp: Informiert euch in der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums darüber, welche Fördermittel für euch in Frage kommen! Dort sind alle Förderprogramme nach Bundesland aufgelistet.“

Zu diesen Länder-basierenden Förderungen gehören übrigens unterschiedliche Programme zur Förderung von Beratungen und Schulungen in der frühen Gründungsphase. Ferner auch Unterstützung bei der Ausarbeitung von Businessplänen und Ähnlichem.

4. Mikrokreditfonds Deutschland

Die bislang genannten Programme sind zwar wirkungsvoll, allerdings sind sie wegen der hohen Ausschüttungssummen auch oft mit sehr viel Aufwand verbunden. 

Für niedrigere Summen im unteren fünfstelligen Bereich ist auch der Mikrokreditfonds Deutschland eine Alternative. Dieses Programm läuft unter der Schirmherrschaft des Bundesarbeitsministeriums. Das Ministerium arbeitet dazu mit über das Bundesgebiet verteilten Gesellschaften und Finanzinstituten zusammen. Ziel ist es, kleinen Unternehmen sowie Gründern den Zugang zu geringen Kreditsummen ohne große Schwierigkeiten zu ermöglichen. Für den Erstantrag sind Summen bis 10.000 Euro zu 7,9% möglich – die Nutzung der Gelder ist strikt auf unternehmerische Belange festgelegt. 

Sobald der Kreditnehmer sechs Monate lang die Tilgungen problemlos gezahlt hat, besteht die Option, durch einen weiteren Kredit auf eine Maximalsumme von 25.000 Euro aufzustocken. In jedem Fall ist dieser Mikrokredit auf eine vierjährige Laufzeit beschränkt.

5. INTERHOGA

Die Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes sollte jedem Gastronomen ein Begriff sein. Sie richtet sich vor allem an den erfahrenen Gastronomen, weniger an Gründer. Dafür existiert hier aber auch die Vermittlungsstelle für ein besonderes Förderprogramm, welches mit Bund und EU ins Leben gerufen wurde: Förderung unternehmerischen Know-Hows.

Der Name ist Programm, Gastronomen können sich hier für Kostenzuschüsse zu professionellen Unternehmensberatungen bewerben. Ziel muss es nur sein, dass das Haus dadurch wettbewerbsfähiger wird bzw. es bleibt und dadurch auch Arbeitsplätze profitieren. 

Das ist zwar kein klassisches finanzielles Fördermittel, allerdings gibt dieses Programm Gastronomen den Zugang zu umfassendem unternehmerischen Profiwissen, das sonst aufgrund der hohen Fortbildungskosten oft nicht erlangt werden kann.

6. IHKs

Ebenfalls weniger ein klassisches finanzielles Förderprogramm ist das, was die allermeisten Industrie- und Handelskammern der Republik für Gastronomen offerieren. Den Erstkontakt mit „ihrer“ IHK dürften die meisten Restaurantbesitzer gemacht haben, als sie dort ihre Gastwirtunterrichtung nach §4 des Gaststättengewerbes absolviert haben. Für Uneingeweihte: Das ist ein verpflichtender Kursus für alle, die eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben möchten. 

Ferner bieten die IHKs jedoch in aller Regel stark vergünstigte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich des Gaststättengewerbes an, beispielsweise zum „Geprüfte/r Küchenmeister/-in“. Daneben existieren unterschiedliche, oft mit der jeweiligen Tourismusregion im Zusammenhang stehende Kurse. 

Allerdings offerieren viele IHKs auch speziell für Gründer eine gewaltige Bandbreite von Programmen:  Etwa die bekannten Gründertage oder die Möglichkeit, eine fachmännische Gründungsberatung in Anspruch zu nehmen. Doch das ist nicht der einzige Grund, warum Gastronomen in Spe definitiv ihre zuständige IHK ansprechen sollten: Denn hier laufen auch die Informationen über alle infrage kommenden Fördertöpfe zusammen, die nicht nur allgemein zugänglich sind, sondern auch der ganz speziellen Situation eines einzelnen Gründers entsprechen.

7. Brauereien

Banken sind in aller Regel sehr zögerlich, was die Vergabe von Geldern an Selbstständige anbelangt. Gastronomen sind da nicht nur keine Ausnahme, sondern werden von den Kreditinstituten häufig noch schlechter gestellt als Selbstständige in anderen Branchen. 

Ein probater, wenngleich nicht sonderlich freier Lösungsweg ist der sogenannte Brauereivertrag. Auch hier ist der Name Programm: Man sucht sich eine Brauerei aus. Diese Kooperation besteht immer aus Krediten zu annehmbaren Zinsen. Zusätzlich gehört in den meisten Fällen die Lieferung eines Grund-Interieurs für die Gaststätte dazu. Etwa Gläser, Außenbeschilderung, aber je nach Vertrag auch sehr viel tiefergehende Einrichtungsdetails. 

Dabei kauft sich die Brauerei in gewisser Hinsicht in eine Gastronomie ein. Der Besitzer geht mit diesem Vertrag die Verpflichtung ein, zumindest sein Bierangebot nur von dieser Brauerei zu beziehen. Und noch mehr: Er muss Mindestmengen zu vereinbarten Preisen abnehmen, schränkt sich in der Wahl seiner Lieferanten und seines Angebots scharf ein. 

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