Toilettenpflicht in der Gastronomie

Als angehender Gastronom hast du wohl vor allem ein Ziel: Die Gäste von deinem Konzept und deinen Speisen begeistern. Bis es dazu kommt, hast du allerdings einen weiten Weg vor dir. Eine wichtige Etappe auf diesem Weg ist die geeignete Location. Neben Lage, Parkplätzen und Größe des Gastraums kommt dabei oft noch eine weitere Frage auf: Müssen in der Gastronomie Toiletten bereitgestellt werden? Und wenn ja – wie viele?

Gibt es eine Toilettenpflicht?

Das Gaststättenrecht ist in Deutschland Ländersache. Deshalb gibt es auch bei der Frage nach der Toilettenpflicht keine allgemeingültige Angabe. Je nach Bundesland können die Vorgaben variieren. Allerdings fordert das Bau- oder Gewerbeamt häufig Toiletten, auch wenn diese nicht explizit gesetzlich vorgeschrieben sind. Ob und wie viele Toiletten bereitgestellt werden müssen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig: Der Größe des Gastraums und dem Getränke-Angebot.

Wann müssen in der Gastronomie Toiletten bereitgestellt werden?

Bietet der Gastraum Platz für mehr als 200 Gäste ist der Fall klar – denn dann gilt der Raum rechtlich gesehen als Veranstaltungsstätte. Das bedeutet: Toiletten sind hier gesetzlich vorgeschrieben. Herren- und Damentoiletten müssen außerdem voneinander getrennt sein.

Ebenso ist geregelt, wann keine Gästetoiletten zur Verfügung gestellt werden müssen:

  • Du hast keine Tische im Raum und bietest nur Speisen und Getränke zum Mitnehmen an
  • Dein Gastraum ist kleiner als 50 m² und du bietest nur alkoholfreie Getränke an

Gibt es keine Toiletten für die Gäste, musst du deine Gäste darüber informieren – zum Beispiel mit einem Schild am Eingang. Vorhandene Personaltoiletten müssen dann außerdem ausdrücklich gekennzeichnet sein.

Für alle anderen Gastro Betriebe gibt es zwar keine rechtlich bindende Vorschrift, Bau- und Gewerbeamt fordern die Toiletten aber trotzdem. Betriebe, in denen Alkohol ausgeschenkt wird, müssen deshalb grundsätzlich Toiletten haben – auch dann, wenn sie kleiner sind als 50 m². Gleiches gilt für Betriebe, die zwar nur alkoholfreie Getränke anbieten, aber größer als 50 m² sind oder mehr als 50 Sitzplätze für Gäste bieten. Am besten informierst du dich frühzeitig bei deinem Gewerbeamt darüber, wie die Toilettenpflicht in deinem Gebiet geregelt ist. So kannst du diesen Faktor bei der Immobilienwahl berücksichtigen und erlebst später keine böse Überraschung.

Unser Tipp

Wenn du die Möglichkeit dazu hast, solltest du auch dann eine Toilette bereitstellen, wenn diese nicht gefordert wird. Denn: Für viele Gäste gehört eine saubere Toilette einfach zum Service dazu!
„Wenn du die Möglichkeit dazu hast, solltest du auch dann eine Toilette bereitstellen, wenn diese nicht gefordert wird. Denn: Für viele Gäste gehört eine saubere Toilette einfach zum Service dazu!“

Wie viele Toiletten muss ich anbieten?

Auch hier ist die Größe des Gastraums der entscheidende Faktor. Ist dein Gastraum kleiner als 50 m², reicht es, eine Toilette zur Verfügung zu stellen. Diese kann dann von Damen und Herren gemeinsam genutzt werden. Sobald der Gastraum größer ist, müssen die Toiletten nach Geschlechtern getrennt werden.

So viele Toiletten brauchst du:

  • Gastraum mit 50 - 100 m²: 2 Damen, 1 Herren, 3 Urinale oder 2,0 m Rinne
  • Gastraum mit 100 - 150 m²: 2 Damen, 2 Herren, 3 Urinale oder 2,5 m Rinne
  • Gastraum mit 150 - 200 m²: 3 Damen, 2 Herren, 4 Urinale oder 3,0 m Rinne
  • Gastraum mit 200 - 250 m²:  3 Damen, 2 Herren, 5 Urinale oder 3,5 m Rinne
  • Gastraum mit 250 - 350 m²: 4 Damen, 3 Herren, 6 Urinale oder 4,0 m Rinne
  • Gastraum mit über 400 m²: Festlegung im Einzelfall

Unabhängig von der Anzahl der Toiletten musst du jeweils einen separaten Waschbereich anbieten.

Brauche ich behindertengerechte Toiletten?

Generell ist die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis an die Bedingung geknüpft, dass die einzelnen Räumlichkeiten barrierefrei zugänglich sein müssen. Allerdings gilt diese Regel nur für Gebäude, für die nach dem 1. November 2002 eine Baugenehmigung erteilt wurde. Ebenso gilt die Regel für Räume, die nach dem 1. Mai 2002 ohne Baugenehmigung umgebaut oder erweitert wurden.

Für dich bedeutet das: Wenn du deine Gastronomie von einem Vorpächter übernimmst, ohne etwas zu verändern, musst du auch keine behindertengerechten Toiletten bereitstellen. Sobald etwas umgebaut werden soll, kann es allerdings passieren, dass das Gewerbeamt dich dazu auffordert, behindertengerechte Toiletten einzubauen. Andernfalls kann dir sogar die Gaststättenerlaubnis verweigert werden.

Was prüfen die Behörden?

Damit deine Toiletten bei einer Kontrolle nicht beanstandet werden, müssen die Seifenspender fest montiert und mit einer Hand bedienbar. Außerdem müssen die Toilettenkabinen abschließbar und stets genügend hygienisch einwandfreies Toilettenpapier vorrätig sein. Zusätzlich müssen Einweghandtücher oder Stoffhandtücher, die nur ein Mal genutzt werden können, zur Verfügung stehen.

Wie kann ich die Hygiene garantieren?

Natürlich ist bei den Gästetoiletten auch die Hygiene wichtig. Viele Gäste schließen bei unsauberen Toiletten auch auf schlechte hygienische Zustände in der Küche. Die Sauberkeit der Toiletten sollte dir deshalb sehr wichtig sein. Ein einfaches Mittel, den Gästen deine Sorgfalt auch zu zeigen ist es, einen Putzplan im Toilettenbereich aufzuhängen. Auf diesem können deine Mitarbeiter vermerken, wer wann zuletzt die Toiletten gereinigt hat. Natürlich sollte dieser Putzplan auch eingehalten werden. Sonst verfehlt der Plan sein Ziel und die Gäste zweifeln an der Sauberkeit in deinem Betrieb.

Dürfen Passanten kostenlos die Toilette benutzen, auch wenn sie nichts bestellen?

Als Inhaber deines Betriebs hast du auch das Hausrecht. Du kannst also frei darüber entscheiden, ob du Nicht-Gäste deine Toilette benutzen lässt, ob du eine Gebühr dafür erhebst oder sie bittest, woanders auf Toilette zu gehen. Ob du von deinen Gästen eine Benutzungsgebühr verlangen darfst, variiert je nach Bundesland. Allerdings gehört es zum guten Service, zahlende Gäste auch kostenlos die Toilette benutzen zu lassen.

Bildquelle Titelbild: © Pulsiva GmbH

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