GEMA-Pflicht in der Gastronomie

Musikalische Untermalung in der Gastronomie ist sehr wichtig. Sie kann den Kunden dazu verleiten, länger zu bleiben, mehr zu konsumieren und zum Ambiente und Image beitragen. Allerdings stolpert man beim Thema Musik recht schnell über die GEMA, denn für die Beschallung mit Musik aus Charts oder Radio werden Nutzungsgebühren fällig.

Doch warum muss man das überhaupt? Wie funktioniert das? Und gibt es Alternativen?

Was ist die GEMA?

Die GEMA, also die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, verwaltet die Rechte von Musikern, Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern. Im Kern stellt sie sicher, dass der Urheber eines Werkes für dieses bei öffentlicher Nutzung angemessen entlohnt wird. Da der gastronomische Bereich ein kommerzieller und öffentlicher Bereich ist, muss für die gespielte Musik ein Beitrag an die GEMA gezahlt werden. Hierfür wird ein Lizenzvertrag abgeschlossen.

Welche GEMA Tarife gelten für die Gastronomie?

Der für die Gastronomie maßgebliche Tarif hierfür ist der Tarif M-U. Er regelt die Beschallung für Gastronomie, Hotels usw. per Tonträger (CD, Kassette etc.). Die Höhe des Tarifs wird hierbei anhand der Größe des Veranstaltungsraumes bemessen und kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich bezahlt werden.

Wird der Veranstaltungsraum mit Hilfe eines Radios beschallt, so greift der Tarif R. Dieser wird ebenfalls nach Raumgröße gestaffelt und kann in denselben Intervallen bezahlt werden.  Allerdings gibt es bei Radiobeschallung einige Nachteile. Zum einen kann man die Songs, sowie deren Reihenfolge, nicht steuern. Dies kann zur Störung des Ambientes führen und beim Kunden negativ wahrgenommen werden. Ein anderes Problem sind die beim Radio unabdingbaren Werbepausen und Verkehrsberichte. Während letztere einfach nur den Musikfluss unterbrechen, können Werbespots geschäftsschädliche Informationen verbreiten. Außerdem sind Werbespots viel lauter abgemischt als die Musik, was sehr unangenehm sein kann.

Dürfen Streamingdienste für die Gastronomie verwendet werden?

Man könnte jetzt argumentieren, dass man ja einfach Musik über YouTube oder Streamingdienste wie Spotify, Deezer oder Apple Music abspielen könnte. So hätte man Kontrolle über Songauswahl und -reihenfolge. Mit einem Premium-Abo, was nur wenige Euro kostet, hätte man auch keine Werbeunterbrechungen mehr.

Allerdings sind alle Lizenzen für YouTube, Spotify und Co. nur für den privaten Gebrauch bestimmt. Nur in diesem Feld sind Verträge mit der GEMA geschlossen. Es ist also verboten, Musik von YouTube, Spotify, Deezer, Apple Music, Amazon Prime Music und anderen für einen kommerziellen Nutzen zu streamen.

Welche Alternativen gibt es?

Eine kostengünstige Variante wäre die Verwendung von GEMA-freier Musik. Hierbei handelt es sich aber nicht nur um die vielfach verschriene Fahrstuhlmusik.

Das Niveau GEMA-freier Musik ist mittlerweile auf der gleichen Höhe wie für aktuelle Charthits, sodass sie durchaus eine hochwertige Alternative zur herkömmlichen Musikbeschallung darstellt.

GEMA-freie Musik wird von verschiedenen Firmen bereitgestellt, die über einen großen Katalog an Künstlern aus verschiedensten Musikstilen verfügen: von R´n´B über Pop und Rock, Instrumentalmusik, Singer/Songwriter, zu EDM oder Lounge. So können Listen mit der passenden Musik für jedes Gastrokonzept erstellt werden.

Der Vorteil von GEMA-freier Musik ist - neben dem geringeren Preis -, dass die Songs allesamt unbekannt sind. Bekannte Songs können zwar für eine schnellere Verknüpfung mit dem Geschäft führen, sie können aber auch negative Emotionen beim Kunden wecken. Dies ist der Fall, wenn der Kunde das Lied beispielsweise nicht mag, oder schlimmer, es mit einem negativen Ereignis in seinem Leben verknüpft ist (z. B. das Lieblingslied der Ex-Frau).

Bei unbekannten Titeln hingegen steigt die Neugier und es kann eine unvoreingenommene positive Verknüpfung mit dem Geschäft stattfinden. Durch die Verwendung unbekannter Musikstücke sind negative Verknüpfungen in der Regel ausgeschlossen, sodass die Gäste Ihren Aufenthalt genießen können.

Bildquelle Titelbild: © Unsplash, Abigail Keenan

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