Eine GmbH gründen

Wer sich in der Gastronomie selbstständig machen möchte, muss sich schon bei der Erstellung des Businessplans Gedanken darüber machen, welche Rechtsform das geplante Gastro Unternehmen haben soll. Denn danach richtet sich, wie das neueröffnete Gastro Business besteuert wird.

„Dafür, welche Rechtsform die richtige ist, gibt es kein Patentrezept.“

Hier muss nach den persönlichen Gegebenheiten entschieden werden. Am besten wird hierzu ein Steuerberater befragt – dieser kennt sich auf diesem Gebiet aus und weiß, wann welche Rechtsform sinnvoll ist.

Was ist das Besondere an einer GmbH?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung - kurz: GmbH - ist eine der beliebtesten Rechtsformen bei Neugründungen. Grund dafür könnten die beiden größten Vorteile einer GmbH sein:

  1. Sie kann von einer Einzelperson gegründet werden. Geschäftspartner sind möglich, sind aber kein Muss.
  2. Wie der Name schon sagt, haftet eine GmbH nur mit dem Gesellschaftsvermögen, das private Vermögen der Gesellschaftsinhaber ist somit geschützt.

Außerdem kann die Geschäftsführung oder die Vertretung um Krankheitsfall relativ leicht an Dritte übertragen werden.

Wie läuft die Gründung einer GmbH ab?

Der Name
Der erste Schritt bei der Gründung einer GmbH ist die Namensfindung für das zukünftige Gastro Unternehmen. Bei der Auswahl sollte nicht voreilig vorgegangen werden, schließlich bleibt der Name lange bestehen und sollte das Konzept widerspiegeln. Außerdem dürfen keine Namensrechte verletzt werden.

Die Anteile
Ist der passende Gastronomie Name gefunden, geht es um die Gründer selbst. Wird das Unternehmen von einer Einzelperson gegründet, oder soll es mehrere Gesellschafter geben? Wer ist der Geschäftsführer? Wie sollen die Geschäftsanteile verteilt werden? Es muss nicht immer jeder Gesellschafter gleich viele Geschäftsanteile erhalten, sie können auch nach Verantwortung, Fachwissen und dem Zeitaufwand zu verteilt werden: Wer mehr Verantwortung trägt und sich zeitlich mehr einbringt, bekommt im Gegenzug mehr Anteile am Unternehmen.

Das Stammkapital
Mit mindestens 25.000 Euro wird bei der Gründung einer GmbH relativ viel Stammkapital benötigt. Die Hälfte des Stammkapitals muss bei der Gründung eingezahlt werden, die andere Hälfte muss spätestens bei einer Insolvenz nachgezahlt werden. Wenn zum Gründungszeitpunkt keine 25.000 Euro vorhanden sind, kann das Stammkapital auch durch Sachwerte erbracht werden, wie zum Beispiel Grundstücke. Die Sachwerte muss der Gründer allerdings selbst bestimmen (lassen) – das kann viel Zeit kosten und ist sehr aufwändig.

Der Gesellschaftervertrag
Wer eine GmbH gründen möchte, muss einen Gesellschaftervertrag abschließen. Darin sind alle Angaben über Anteile, Name, Unternehmenszweck, Kapitalwerte usw. festgelegt. Hier sollte auf jeden Fall ein Anwalt zu Rate gezogen werden, damit auch alles seine Richtigkeit hat.

Der Notartermin
Der Gesellschaftsvertrag wird erst gültig, wenn er von einem Notar beurkundet wurde. Beim Notartermin verliest der Notar allen anwesenden Anteilseignern den Gesellschaftsvertrag und lässt ihn anschließend von allen Gründern unterschreiben. Dann ist der Vertrag rechtskräftig. Die Kosten für den Notar können schnell im unteren vierstelligen Bereich liegen – diese Kosten sollten im Businessplan berücksichtigt werden.

Das Geschäftskonto
Wenn die GmbH rechtskräftig gegründet wurde, müssen die Gesellschafter ein gemeinsames Geschäftskonto eröffnen, auf dem das Stammkapital eingezahlt wird. Der Einzahlungsnachweis muss dann dem Notar vorgelegt werden.

Das Handelsregister
Unternehmen sind dazu verpflichtet, einige Rechtsvorgänge öffentlich zu machen. Deshalb muss die GmbH in das Handelsregister eingetragen werden – und zwar gleich zu Beginn der Gründung. Die Eintragung übernimmt der Notar. Auch hier werden wieder Kosten fällig. Die GmbH darf erst Mietverträge oder Käufe abschließen, wenn die Eintragung erfolgt ist. Vorsicht: Dies kann einige Tage dauern!

Der Briefkasten
Schon im Gesellschaftervertrag muss eine Unternehmensadresse angegeben werden. Spätestens nach der Eintragung ins Handelsregister muss dort ein Briefkasten angebracht werden, denn dann werden wichtige Dokumente zugesendet, die für die nächsten Gründungsschritte benötigt werden.

Das Gewerbe- und Finanzamt
Wenn die Anmeldung im Handelsregister abgeschlossen ist, bekommt man eine HRB-Nummer. Die GmbH ist nun offiziell bestätigt und muss bei Finanz- und Gewerbeamt angemeldet werden. Diese Ämter schicken die benötigten Formulare direkt an die Firmenadresse, damit das Unternehmen steuerlich erfasst werden kann. Außerdem muss eine Mitgliedschaft bei der zuständigen IHK angeschlossen werden.

Die Geschäftspapiere
Auf den Firmenpapieren und im Impressum des Internetauftritts müssen die notwendigen Informationen über die Handelsregisternummer, das Registergericht, den Unternehmenssitz, der Name der Firma (mit dem Zusatz GmbH) und die Namen der Geschäftsführer vermerkt werden.

Bildquelle Titelbild: © Unsplash, Austin Distel, 1590559

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